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Kammerinterne Demokratiedefizite
Kritische Betrachtungen anlässlich der Vorstandswahlen der RAK Düsseldorf im Jahr 2017
[i]Jahn, NWB 40/2017 S. 3062Die funktionale berufsständische Selbstverwaltung der Kammern der freien Berufe (Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) und auch der Industrie- und Handelskammern (IHK) wird vor allem verfassungsrechtlich unter Berufung auf die damit verbundene Möglichkeit der demokratischen Partizipation der Mitglieder zu rechtfertigen versucht. Eine differenzierte Betrachtung ergibt jedoch, dass es mit der Demokratie in den Kammern nicht zum Besten bestellt ist. Das zeigt auch eine neue Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Hamm (Urteil v. - 1 AGH 39/17, nrkr., AnwBl Online 2019 S. 78). Der AGH hat die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer (RAK) Düsseldorf 2017 für nichtig erklärt. Der noch amtierende Präsident hatte einen Rechenschaftsbericht vor der Wahl unter Verstoß gegen das Gebot der staatlichen Neutralität missbraucht, um sich selbst und seinen Unterstützern einen Vorteil zu verschaffen. Diese Entscheidung ist Anlass, einen kritischen Blick auf die Defizite kammerinterner Demokratie zu werfen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Verfassungsrechtliches Idealbild
[i]Kammern ausreichend legitimiertNach st. Rspr. sind die Ka...