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BFH 25.10.2018 XI B 57/18, StuB 4/2019 S. 173

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs „Unterricht“

Die Steuerbefreiung für Umsätze eines Privatlehrers setzt voraus, dass die Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende dienen. Dies ist nicht der Fall, wenn bei einer Leistung die Möglichkeit im Vordergrund steht, gemeinsam mit anderen Sport zu treiben (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurden die von der Klägerin angebotenen Kurse für „Aquafitness“ (Wassergymnastik), die sie in stundenweise angemieteten Schwimmbädern durchführte, nicht als umsatzsteuerfrei anerkannt. Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für „Unterrichtseinheiten, die von Unterrichtenden … erteilt werden und sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen“ (vgl. „Eulitz“ ...

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