Online-Nachricht - Donnerstag, 14.02.2019

Berufsrecht | Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens (WPK)

Der Bundeswirtschaftsminister hat in den vergangenen Tagen die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung unterschrieben. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Durch die Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung wird im Wirtschaftsprüfungsexamen ein modularisiertes Prüfungsverfahren eingeführt. Bisher musste die Prüfung als Blockprüfung in einem Prüfungstermin abgelegt werden. Die Modularisierung macht eine individuellere persönliche Examensplanung möglich. Die abzulegenden Prüfungsgebiete, insgesamt bis zu vier, müssen nicht mehr im Block in Angriff genommen werden. Sie können vielmehr als Module auf einen maximal sechsjährigen Prüfungszeitraum verteilt werden.

Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der Änderungsverordnung wird sichergestellt, dass das Wirtschaftsprüfungsexamen im Prüfungstermin II/2019 erstmals in modularisierter Form durchgeführt werden wird.

Eine Übergangsregelung ermöglicht es aber auch Kandidatinnen und Kandidaten, die sich noch in einem schwebenden, nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren befinden, auf Antrag in die Modularisierung zu wechseln.

Hinweis:

Aktualisierung am :

Die Änderungsverordnung wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die WPK hat außerdem ein Merkblatt zur Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens veröffentlicht.

Quelle: WPK online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-07524