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Steuerbefreiung für Direktversicherungen bei Abschuss vor dem 1.1.2005

„Laufende Beiträge in variabler Höhe“ sind steuerlich als laufende Beitragsleistungen zu werten

Bernhard Paus

[i]Schönfeld/Plenker, Direktversicherung, Lexikon NWB WAAAD-14436 Die Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen bei Vertragsabschluss vor 2005 setzt laufende Beitragsleistungen voraus. Bei sog. Aufbauversicherungen gehören dazu auch „laufende Einmalbeiträge in variabler Höhe“ ( NWB SAAAH-06911). Dabei bleibt es unschädlich, wenn in einzelnen Jahren keine Beiträge zu leisten sind.

I. Direktversicherung für Generalagenten einer Versicherung AG

[i]Altersvorsorge nach beruflicher LeistungDie Direktversicherung für einen Generalagenten sah jährliche Beiträge vor, deren Höhe nach dem Bestandszuwachs bestimmter Versicherungssparten zu berechnen war. In Abhängigkeit hiervon erhöhte sich die Versicherungssumme dieser sog. Aufbauversicherung. Sämtliche Beiträge zahlte die Versicherungsgesellschaft. Bei einer Versicherung mit einer Laufzeit von 29 Jahren zahlte die Versicherungsgesellschaft 22 Beiträge. In sieben Jahren waren nach dem Berechnungsschema keine Beiträge zu entrichten. Bei Erreichen der Altersgrenze wurde die Versicherungssumme in einem Betrag an den Generalagenten ausgezahlt. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen wurden die Versicherungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter (§ 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB) angerechnet.

[i]Keine betragsmäßige FestlegungDas ...

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Steuerbefreiung für Direktversicherungen bei Abschuss vor dem 1.1.2005

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