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BFH 25.10.2018 IV R 35/16, NWB 8/2019 S. 466

Einkommensteuer | Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich – Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. (2) Der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG unterfällt nicht der Fiktion des Gewerbeertrags gem. § 7 Satz 3 GewStG. Er kann daher bei Vorliegen der [i]Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Grundlagen NWB PAAAE-23850 übrigen Voraussetzungen um 80 % nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG gekürzt werden (Änderung der Rechtsprechung, , BStBl 2015 II S. 300).

Anmerkung:

Der BFH hatte über einen Sachverhalt zu befinden, bei dem die Klägerin innerhalb der bis zum Jah...BStBl 2015 II S. 300

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