Arbeitshilfe November 2020

Entlastung von der Energiesteuer für an die US-Streitkräfte geliefertes Heizöl

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Ist die Entlastung von der Energiesteuer für an die US-Streitkräfte geliefertes Heizöl mangels vollständiger Weitergabe des Vorteils an die Streitkräfte zu versagen, wenn der Lieferer für begünstigte Kunden in einer gesonderten Preisliste höhere Preise ansetzt, um mit Lieferungen an diesen Kundenkreis verbundenen höheren Aufwand abzugelten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAH-07442