§ 172 Abs. 1 Nr. 1 AO ist auf die Zinsfestsetzung (hier: Prozesszinsen) zu einer Verbrauchsteuer (hier: Vergütung nach dem EnergieStG) nicht anwendbar
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Schließt die Bestandskraft eines als „Zinsbescheid über Prozesszinsen“ bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungbetrags für andere (frühere) Zeiträume aus? - Ergibt sich ein solcher weiter gehender Verzinsungsanspruch aus dem Unionsrecht?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
NAAAH-07432