Kosten der Geländeverfüllung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schiffsliegeplatzes sind Herstellungskosten
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Sind Aufwendungen für eine Geländeverfüllung im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Containerterminals um weitere Schiffsliegeplätze als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens anzusehen, oder handelt es sich um Herstellungskosten der im Zuge der Maßnahme errichteten Kaimauer (Betriebsvorrichtung)? - Welche Bedeutung hat der Umstand, dass der Hafenbetreiber nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern Erbbauberechtigter ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAH-07423