Arbeitshilfe November 2020

Abgrenzung land- und forstwirtschaftliches Vermögen von Grundvermögen bei Verpachtung von Ackerflächen zum Abbau von nicht dem BBergG unterliegenden Bodenschätzen bei Verpflichtung zur Rückgabe der Flächen in rekultiviertem Zustand

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Einheitsbewertung vorübergehend zum gewerblichen Kiesabbau überlassener Ackerflächen: Abgrenzung land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu Grundvermögen

Gehören land- und forstwirtschaftliche Flächen, die einem gewerblichen Pächter zur Hebung der Bodenschätze mit der Verpflichtung zur Rückgabe in rekultiviertem Zustand verpachtet werden, weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-07399