Online-Nachricht - Mittwoch, 13.02.2019

Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)

Das BMF hat den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Neben dem "AEAO zu § 152 - Verspätungszuschlag" sowie "AEAO zu § 235 - Verzinsung von hinterzogenen Steuern" haben sich wesentliche Änderungen im AEAO zu § 51, § 52, § 55, § 64, § 67, § 68, § 93, Nummer 3.5 zu § 171, § 233a sowie § 251 ergeben ().

Darüber hinaus wurden geändert:

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-07383