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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 6/18

Die Klägerin beansprucht im Wege der Stufenklage die Auskehrung von Honoraranteilen, welche die beklagte Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) gegenüber ihren Mitgliedern wegen nicht erbrachten Fortbildungsnachweises gemäß § 95d Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gekürzt hatte. Gegenstand dieses Berufungsverfahrens ist die erste Stufe (Auskunftsanspruch).

Fundstelle(n):
NAAAH-07257

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.10.2018 - L 11 KA 6/18

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