Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 27.11.2018 15 K 3383/17 L, BBK 5/2019 S. 208

Steuerrecht | Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung nach § 37b EStG

Bei einer Party für ausgewählte Arbeitnehmer gehen in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 2 EStG alle Aufwendungen des Arbeitgebers ein, also auch die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung wie z. B. Kosten für die Anmietung von Garderoben- oder Toilettencontainern.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören aber Aufwendungen für die Eigenwerbung des Arbeitgebers, z. B. Kosten für Banner mit dem Emblem des Arbeitgebers.

Bei [i]Kosten für Eigenwerbung werden herausgerechnetsog. marktgängigen Veranstaltungen, die also in vergleichbarer Weise auch von Dritten angeboten werden (z. B. Konzerte, Motto-Party, Show), gehen Kosten für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung ebenfalls in die Preiskalkulation des Veranstalters ein. Deshalb darf eine marktgängige Veranstaltung, die vom Arbei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen