DSGVO | Informationen zur Umsetzung der DSGVO in der Steuerverwaltung (BMF)
Das BMF hat sein allgemeines Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung korrigiert ().
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden auf Seite 1 in Absatz 3 Satz 2 der Anlage zum - (BStBl I 2018 S. 607) die Wörter „oder pseudonymisierte“ gestrichen.
Das Informationsschreiben ist auf
der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Dort ist auch eine
englischsprachige Version
verfügbar.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB UAAAH-07220