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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 1569/16

Gesetze: RennwLottG § 17 Abs. 2 S. 2; RennwLottG § 17 Abs. 1 S. 3

Einbeziehung der auf die Spieler umgelegten Steuer in die Bemessungsgrundlage bei der Sportwettensteuer

Leitsatz

  1. Der Spieleinsatz im Sinne von § 17 Abs. 2 S. 2 RennwLottG umfasst für die Sportwettensteuern den Gesamtaufwand des Spielers für den Abschluss der Wette. Dazu gehört anders als beim Spieleinsatz für die Lotteriesteuer im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 3 RennwLottG auch die auf dem Wettenden umgelegte Sportwettensteuer.

  2. Es liegt im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers die Bemessungsgrundlage in § 17 Abs. 2 S. 2 RennwLottG festzulegen.

  3. Ein Widerspruch zu den Lizenzgebühren und der auf diese anzurechnenden Sportwetten besteht durch die Einbeziehung der umgelegten Sportwettensteuer in den Spieleinsatz nicht.

Fundstelle(n):
UVR 2019 S. 174 Nr. 6
FAAAH-07196

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.11.2018 - 5 K 1569/16

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