1. Regelungsgegenstand eines Feststellungsbescheids sind die einzelnen gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen, die
jeweils selbstständiger Gegenstand eines Klageverfahrens sein können.
2. Zeitpunkt der Anschaffung eines Gesellschaftsanteils bei aufschiebend bzw. auflösend bedingtem Rechtsgeschäft; Vorliegen
einer Potestativbedingung.
3. Die Anwachsung eines Gesellschaftsanteils bei den verbleibenden Gesellschaftern ist als Anschaffungsvorgang i. S. d. §
23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen.
4. Für die Frage der Teilentgeltlichkeit der Anschaffung eines Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung ist nicht allein
ausschlaggebend, ob die an den ausscheidenden Gesellschafter zu zahlende Abfindung dem Verkehrswert des Gesellschaftsanteils
zum Ausscheidenszeitpunkt entspricht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 18 DStRE 2019 S. 684 Nr. 11 EFG 2019 S. 429 Nr. 6 EStB 2019 S. 286 Nr. 7 KÖSDI 2019 S. 21219 Nr. 5 RAAAH-07179
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