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FG Köln Urteil v. - 15 K 1325/17 EFG 2019 S. 367 Nr. 5

Gesetze: EStG § 7g Abs 3 Satz 2

Investitionsabzugsbetrag

Rückgängigmachung, mehrfache Korrektur gemäß § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG, Reichweite der Korrekturvorschrift

Leitsatz

1) Die Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG ermöglich eine punktuelle Änderung („insoweit”) des ESt-Bescheides zur Rückgängigmachung des geltend gemachten Investitionsabzugsbetrages. Ein dem FA bei der Erstkorrektur unterlaufener Fehler kann dabei durch eine erneute Korrektur berichtigt werden.

2) Eine darüber hinausgehende Korrektur des ESt-Bescheides wegen anderer Fehler kann auch dann nur unter den Voraussetzungen anderer Korrekturvorschriften erreicht werden, wenn diese Fehler „im Umfeld” einer auf § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG gestützten Änderung unterlaufen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2019 S. 392
EFG 2019 S. 367 Nr. 5
EStB 2019 S. 284 Nr. 7
KÖSDI 2019 S. 21178 Nr. 4
NAAAH-07176

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FG Köln, Urteil v. 13.11.2018 - 15 K 1325/17

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