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StuB Nr. 4 vom Seite 144

Zur Formbedürftigkeit einer Rangrücktrittsvereinbarung

Zugleich Besprechung zum

ORR Thomas Wolf

Rangrücktrittsvereinbarungen sollen gemeinhin der Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung dienen. Wenn man die einschlägigen juristischen Datenbanken durchsucht, zeigt sich die Trefferquote bei Fragen zur Formbedürftigkeit denkbar bescheiden. Dabei sind die Rechtsfolgen einer solchen Rangrücktrittsvereinbarung für beide Parteien durchaus gravierend. Mit dem folgenden Beitrag soll vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Karlsruhe die Frage erörtert werden, ob eine Rangrücktrittsvereinbarung auch formlos bzw. konkludent abgegeben werden kann, ob sie im Jahresabschluss besonders zu vermerken ist und wie sie sich eignet, eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu beseitigen.

NWB GAAAG-97665

Kernaussagen
  • Auch wenn es Stimmen in der Literatur gibt, eine Rangrücktrittsvereinbarung könne dem Grunde nach formlos erklärt werden, ist hiervon in der Praxis jedoch eindeutig abzuraten.

  • Angesichts der gravierenden Rechtsfolgen kann allen Beteiligten nur empfohlen werden, Rangrücktrittsvereinbarungen in Schriftform abzufassen und bereits dort kann es schwierig werden, zielorientiert allen Anforderungen der...

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