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NWB Nr. 8 vom Seite 463

Betriebsrenten als beitragspflichtige Versorgungsbezüge

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 492Die Beitragspflicht von Zahlungen, insbesondere von Kapitalzahlungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG, Gesetz v. , BGBl 2003 I S. 2190) neu geordnet. In den Jahren danach – und hier besonders in der jüngeren Vergangenheit – haben die Gerichte in Streitfällen mehrfach zugunsten der Beitragszahler geurteilt. Aktuell scheint sich auch der Sozialgesetzgeber erneut dieser Problematik annehmen zu wollen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ausdehnung der Beitragspflicht von Betriebsrenten auf Kapitalzahlungen

[i]GMG wirkt bis heute nachDurch das GMG wurde die Beitragspflicht von Betriebsrenten ab 2004 auch auf Kapitalzahlungen ausgedehnt. Aufgrund der mit dem Gesetz eingeführten „Stichtagslösung“ beschäftigt die Frage der Beitragspflicht bis heute die Sozial- und Verfassungsgerichtsbarkeit. In der bisweilen emotional geführten Debatte darüber, ob sich angesichts der „doppelten Verbeitragung“ eine bAV „überhaupt noch lohnt“, wird dabei bisweilen übersehen, dass inzwischen bei Neuabschlüssen von bAV-Verträgen die Beitragspflicht der späteren Versicherungsleistungen von vornherein klar ist.

[i]AbgrenzungZu den beitragspflichtigen Versorgungsbezüge...

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