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BFH 25.09.2018 IX R 35/17, BBK 4/2019 S. 163

Steuerrecht | Gewinnverteilung beim unterjährigen Gesellschafterwechsel in einer GbR

Kommt es bei einer vermögensverwaltenden GbR im Laufe des Jahres zu einem Gesellschafterwechsel, kann der Gewinn oder der Verlust bereits rückwirkend ab dem 1.1. dem neuen Gesellschafter zugerechnet werden – und nicht mehr dem unterjährig ausgeschiedenen Gesellschafter. [i]Zustimmung aller Gesellschafter vor Jahresbeginn erforderlichVoraussetzung hierfür ist aber eine Zustimmung aller Gesellschafter zu einer entsprechenden Änderung der Gewinnverteilung, die bereits vor Beginn des Jahres erteilt worden sein muss. Außerdem muss die geänderte Gewinnverteilung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.

Diese [i]Übertragung sollte erst bei Kaufpreiszahlung wirksam werdenVoraussetzungen waren im Streitfall erfüllt: Im Oktober 1997 verkaufte C, der neben A und B mit 1/3 an der ABC-GbR beteiligt war, seine Beteiligung mit Zustimmung des A und des B an den D; die Übertragung...

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