Online-Nachricht - Dienstag, 05.02.2019

Umsatzsteuer und Verfahrensrecht | Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe (BMF)

Das BMF hat die mit (BStBl I S. 223) gewährten zeitlich befristeten ergänzenden umsatzsteuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen verlängert (-02 und IV C 4 - S 0185/15/10001 :001).

Hintergrund: Das (BStBl I S. 223) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 zum (- IV C 2 - S 2730/0-01 (2014/1036761) - BStBl I S. 1613) ergänzende umsatzsteuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden. Derzeit sind die Regelungen bis zum befristet.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese zeitliche Befristung der Regelungen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-06887