Klausurentraining für Steuerfachangestellte
17. Aufl. 2019
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Prüfungsordnung
der Steuerberaterkammern Nordrhein-Westfalen
in der Fassung vom
– Auszug –
. . .
§ 12 Umfang und Gegenstand der schriftlichen Prüfungsfächer
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf je eine Arbeit in den nachgenannten Prüfungsfächern:
Prüfungsfach Steuerwesen
In einhundertfünfzig Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Fälle oder Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten steuerlicher Facharbeit erworben hat und wirtschafts- und steuerrechtliche Zusammenhänge versteht. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
Steuern vom Einkommen und Ertrag,
Steuern vom Vermögen,
Steuern vom Umsatz,
Prüfungsfach Rechnungswesen
In einhundertzwanzig Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Gebiete erworben hat und Zusammenhänge versteht:
Buchführung,
Jahresabschluss.
Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde
In neunzig Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, das...