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Lexikon Lohnbüro 2021 vom

Anhang 4 Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten

1. Allgemeines

Zum sind die früheren Begriffe „Dienstreise“, „Einsatzwechseltätigkeit“ und „Fahrtätigkeit“ zum Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst worden. Bis zum lag eine zu Reisekosten führende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wurde.

Zentraler Punkt der seit geltenden gesetzlichen Regelungen ist der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt liegt eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.

Die nachfolgenden Erläuterungen behandeln die steuerfreien Ersatzleistungen des Arbeitgebers, die bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit gezahlt werden können. Für die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Reisekosten gilt folgender Grundsatz:

Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten e...