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BFH 07.11.2018 IV R 20/16, StuB 3/2019 S. 129

Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter

(1) Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. (2) Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unterbeteiligte eine Einlage leistet (Bezug: § 4 Abs. 4, § 5 Abs. Satz 1 EStG; § 9 InsVV; § 63, § 64 InsO; § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Praxishinweise

(1) Der Insolvenzverwalter erbringt seine Leistung zwar nicht aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags. Aber auch er erbringt eine Leistung (Geschäftsführung), für die er durch eine Vergütung entlohnt wird. Daher hält es der BFH für gerechtfertigt, die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung ...

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