Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 15

Vorsteueraufteilung einer Zweigniederlassung bei Ausgangsumsätzen in einem anderen Mitgliedstaat

„Morgan Stanley & Co International plc“

Ralf Walkenhorst

Bei diesem Verfahren vor dem EuGH ging es zum einen um die Frage des Vorsteuerabzugs einer Zweigniederlassung, wenn die Ausgangsumsätze in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden und zum anderen um eine diesbezügliche Vorsteueraufteilung bei umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen. Das Verfahren zum französischen Umsatzsteuerrecht hat auch Bedeutung für das deutsche Umsatzsteuerrecht, vgl. insbesondere § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG.

I. Leitsätze

1. Art. 17 Abs. 2, 3 und 5 und Art. 19 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sowie die Art. 168, 169 und 173 bis 175 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass auf Ausgaben einer in einem Mitgliedstaat registrierten Zweigniederlassung, die – ausschließlich – sowohl für mehrwertsteuerpflichtige als auch für mehrwertsteuerfreie Umsätze bestimmt sind, die jeweils von der in einem anderen Mitgliedstaat befindlichen Hauptniederlassung, der diese Zweigniederlassung zugeordnet ist, bewirkt werden, ein Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist, der sich aus einem Br...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
Online-Dokument

Vorsteueraufteilung einer Zweigniederlassung bei Ausgangsumsätzen in einem anderen Mitgliedstaat

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Umsatzsteuer
Umsatzsteuer direkt digital
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen