Online-Nachricht - Mittwoch, 30.01.2019

Familienrecht | Neue Regeln über Güterrecht internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften (EU-Kommission)

Ab dem gelten neue Vorschriften für das Güterrecht internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften. Damit soll verhindert werden, dass - im Fall einer Trennung oder des Todes eines Partners - in verschiedenen Mitgliedstaaten parallele und möglicherweise konkurrierende Gerichtsverfahren, beispielsweise über Immobilien oder Bankkonten, geführt werden.

Mit den neuen Verordnungen wird

  • geklärt, welches nationale Gericht dafür zuständig ist, Paaren dabei zu helfen, ihr Vermögen zu verwalten oder im Falle von Scheidung, Trennung oder Tod aufzuteilen,

  • geklärt, welches nationale Recht Anwendung findet, wenn mehrere nationale Rechtsordnungen in Betracht kommen können,

  • die Anerkennung und Vollstreckung eines in einem Mitgliedstaat ergangenen Urteils in Fragen des Güterrechts in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert.

Da keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, werden die neue Regeln nur in 18 Mitgliedstaaten gelten: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.

Hinweis:

In den 18 Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligt sind, leben 70 Prozent der EU-Bevölkerung sowie die Mehrheit der internationalen Paare in der Europäischen Union. Diese Mitgliedstaaten verabschiedeten die beiden Verordnungen im Juni 2016 im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit. Die übrigen Mitgliedstaaten können sich jederzeit anschließen. Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten werden in grenzüberschreitenden Rechtssachen im Bereich der ehelichen Güterstände und der Güterstände eingetragener Partnerschaften weiterhin ihr nationales Recht (einschließlich des Internationalen Privatrechts) anwenden.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressemitteilung v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-06353