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NWB EV 2/2019 S. 45

Bei Fonds kommt es jetzt erstmals zur Besteuerung der Vorabpauschale

Am findet die Anwendung der Vorabpauschale bei Investmentfonds erstmals Anwendung. Sie beruht auf dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), das am in Kraft trat und grundlegende Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds brachte.

Nach dem InvStRefG versteuern Anleger neben den Veräußerungsgewinnen und Ausschüttungen auch die Vorabpauschale. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Anleger auch bei thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds einen Mindestbetrag der im vorangegangenen Jahr erwirtschafteten Erträge versteuern. Durch die Erhebung von Kapitalertragsteuer (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschale wird eine Besteuerung von Kurssteigerungen vorweggenommen. Im Fall einer späteren Veräußerung der Fondsanteile werden die bereits versteuer...

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