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NWB Nr. 7 vom Seite 413

Aktuelles

DIN-Norm für Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen geplant

Die Komplexität der deutschen Steuergesetzgebung führt auf Seiten der Steuerpflichtigen zu einem ständig wachsenden Beratungsbedarf. Mittlerweile erstellen Lohnsteuerhilfevereine jährlich rund 10 % aller Einkommensteuererklärungen. Zudem beraten sie ihre Mitglieder bei steuerlichen Fragen u. a. zu Kindergeld, Wohneigentumsförderung und Förderung nach dem Altersvermögensgesetz.

Nach dem Steuerberatungsgesetz sind Lohnsteuerhilfevereine zu ”beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen” befugt. Für ihre Anerkennung und Aufsicht sind die Oberfinanzdirektionen (OFD) zuständig. Um als Lohnsteuerhilfeverein von den OFD anerkannt zu werden, müssen die Beratungsstellen bzw. deren Leiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aus Sicht der Branche jedoch geht das heute erforderliche Qualifikationsprofil für Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen weit über diese behördlich festgelegten Anforderungen hinaus.

Im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist deshalb Ende Januar 2003 aufgrund einer Initiative aus Verbandskreisen der Lohnsteuerhilfe ein Arbeitsausschuss gegründet worden. Dieser Arbeitsausschuss, in dem die maßgeblichen, am Vorhaben interessierten deutsch...

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