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NWB Nr. 31 vom Seite 2365

Aktuelles

Informationen des Zolls zur Reisezeit

1. Reisefreigrenzen

Frei von Einfuhrabgaben sind folgende Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind:

Tabakwaren (Mindestalter des Reisenden 17 Jahre)


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Zigaretten                                             200 Stück
oder Zigarillos                                        100 Stück
oder Zigarren                                           50 Stück
oder Rauchtabak                                        250 Gramm
oder eine entsprechende anteilige Zusammenstellung.

Alkohol (Mindestalter des Reisenden 17 Jahre)


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Spirituosen mit mehr als 22 v. H. Alkoholgehalt          1 Liter
oder Spirituosen mit bis zu 22 v. H. Alkoholgehalt       2 Liter
oder Schaumwein oder Likörwein                           2 Liter
und nicht schäumende Weine                               2 Liter

Kaffee (Mindestalter des Reisenden 15 Jahre)


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Röstkaffee                                             500 Gramm
oder löslicher Kaffee                                  200 Gramm

Parfüm und Eau de Toilette


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Parfüm                                                  50 Gramm
und Eau de Toilette                                   0,25 Liter
Andere Waren                         ...


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