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NWB Nr. 30 vom Seite 2293

Aktuelles

EU-Zinsrichtlinie

In NWB Aktuelles Heft 6/2003 haben wir bereits über die geplante Einführung der EU-Zinsrichtlinie informiert. Der Rat der Europäischen Union hat nunmehr mit Datum vom die Richtlinie 2003/48/EG (EU-Zinsrichtlinie) erlassen. Abweichend von der ursprünglichen Einigung verschiebt sich die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie vom auf den .

Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem in 12 Mitgliedstaaten der EU ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge von Nicht-Gebietsansässigen eingeführt wird. Während eines Übergangszeitraums erheben Luxemburg, Österreich und Belgien eine Quellensteuer auf Zinsen, die von der EU-Zinsrichtlinie erfasst werden, mit folgender Staffelung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
     15 v. H.,
     20 v. H.,
     35 v. H.

Von den Einnahmen werden 75 v. H. an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen. Luxemburg, Österreich und Belgien gehen erst dann zum automatischen Informationsaustausch über, wenn die EU mit der Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch abschließt.

Das Inkrafttreten der so überarbeiteten Zinsrichtlinie zum ist davon abhängig, dass die genannten Drittstaaten s...

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