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LSG Bayern 18.10.2018 L 7 U 36/14, NWB 5/2019 S. 240

Unfallversicherung | Schutz bei Ausübung eines Ehrenamts

Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamts geschaffen wird.

Anmerkung:

Eine solche freiwillige Unfallversicherung bestand für den ehrenamtlichen Baumwart B nicht, der beim Schneiden eines Obstbaums im Auftrag des Ortsverschönerungsvereins abgestürzt ist. Da keine der drei vom Verunfallten angegangenen Berufsgenossenschaften Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährte, klagte B – erfolglos. Auch das LSG München verneint einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu seinen Gunsten....

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