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LAG Berlin-Brandenburg 24.08.2018 2 Sa 403/18, NWB 5/2019 S. 239

Arbeitsvertrag | Geltendmachung von Forderungen per E-Mail

Wird eine Forderung per E-Mail geltend gemacht, ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die E-Mail dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist.

Anmerkung:

Die Parteien streiten um Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass alle beiderseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden müssen. Der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, hat den Zugang einer E-Mail bestritten, von der die Angestellte behauptete, sie habe die E-Mail, in der sie den Arbeitgeber aufgefordert habe, das Gehalt für den [i]Schmalbach, Kündigung des Arbeitsvertrags, infoCenter NWB OAAAB-03423 Monat Juni 2017 auf ihr Konto zu überweisen, innerhalb der vereinbarten Ausschlussfrist gesendet. Na...

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