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Aktuelles
Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Nachdem in der Nacht vom 9. auf den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielt hatte, stimmte am der Bundesrat im Anschluss an den Bundestag dem geänderten Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) zu. Damit folgte auch der Bundesrat dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss, der im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vorsieht, während insbesondere die im Beschluss des Bundestags vom noch vorgesehenen Maßnahmen etwa zur Eigenheimzulage, zur Dienstwagensteuer, zu den Werbegeschenken und zur AfA keine Berücksichtigung finden.
1. Dreijähriges Moratorium für noch bestehendes Körperschaftsteuerguthaben
Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass noch bestehendes Körperschaftsteuerguthaben durch Einführung eines dreijährigen Moratoriums und anschließend ausschüttungsabhängiger jährlich begrenzter Guthabenerstattung gestreckt wird. Dieses Moratorium soll am bzw. mit dem Ende des abweichenden Wirtschaftsjahrs im Laufe des Jahres 2003 beginnen und am enden. Das alte Recht soll aus Vertrauensschutzgründen noch für solch...