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FG Münster Beschluss v. - 9 K 3343/13 E EFG 2018 S. 2005 Nr. 24

Gesetze: EStG § 26a ; AO § 174 Abs 5 Satz 2

Verfahren/Insolvenzrecht

Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im Insolvenzverfahren, Beiladung des Insolvenzschuldners

Leitsatz

1) Der Insolvenzschuldner ist unter den Voraussetzungen des § 174 Abs. 5 Satz 2 AO zum Verfahren des Insolvenzverwalters gegen den ESt-Bescheid wegen Aufteilung von Einkünften auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen beizuladen.

2) Der Insolvenzschuldner ist ungeachtet seiner im Insolvenzverfahren fortbestehenden ESt-Schuldnerschaft „Dritter” i.S.d. § 174 Abs. 5 Satz 2 AO in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters fallen (gegen , EFG 2016, 1906).

3) Der Ehepartner des Insolvenzschuldners ist nur beizuladen, wenn das FA auch für diesen den insoweit erforderlichen Antrag stellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 2005 Nr. 24
JAAAH-05391

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FG Münster, Beschluss v. 13.02.2017 - 9 K 3343/13 E

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