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Gesetzgebung | Brexit-Übergangsgesetz beschlossen (Bundestag)
Der Bundestag hat am das
sog. Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG (BT-Drucks. 19/5313) auf Empfehlung des
Ausschusses für die Angelegenheiten der EU (BT-Drucks. 19/7087) in 2./3. Lesung
beschlossen. Das Vorhaben sieht die Anwendung des Unionsrechts auf
Großbritannien für eine Übergangszeit zwischen dem geplanten Austritt am
bis zum vor.
Hintergrund: Am hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland den Europäischen Rat von seiner Absicht unterrichtet, aus der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die EU ein. Danach endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs am . Das geplante Abkommen über den Austritt des Ve...