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NWB Nr. 5 vom Seite 230

UStAVermG: Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 259Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) v.  (BGBl 2018 I S. 2338) wurde auch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht modifiziert. Konkret durch das UStAVermG angesprochen werden die Vorschriften zur Tarifbegrenzung durch Entlastungsbetrag, zur Stundungsregelung sowie zur Verschonungsbedarfsprüfung bei Großerwerben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Tarifbegrenzung durch Entlastungsbetrag: [i]Begünstigung der UnternehmensnachfolgeMit der Tarifbegrenzung durch Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG wird bezweckt, die Unternehmensnachfolge auch in den Fällen zusätzlich zu begünstigen, in denen der Erblasser oder Schenker keine Nachfolger hat, die der Steuerklasse I zuzuordnen sind. Im Ergebnis wird ein der Steuerklasse II oder III zugehöriger Erwerber infolge des Entlastungsbetrags auf das Belastungsniveau der Steuerklasse I „runtergeschleust“. Durch das UStAVermG wurde § 19a Abs. 5 Satz 2 ErbStG dergestalt ergänzt, dass in den Fällen, in denen sowohl die Tarifbegrenzung als auch die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) zur Anwendung gelangen, eine einheitliche (nämlich siebenjährige) Behaltensfrist zu beachten ist. ...

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