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BFH 27.06.2018 I R 13/16, StuB 2/2019 S. 91

Körperschaftsteuer | Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a. F.

(1) § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a. F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 9/06 NWB RAAAC-63872, BStBl 2008 II S. 988 = Kurzinfo StuB 2007 S. 912 NWB ZAAAC-65151). (2) Der Verlustabzug ist (gegebenenfalls rückwirkend) in dem Feststellungsbescheid desjenigen Veranlagungszeitraums zu versagen, in welchem die schädliche Anteilsveräußerung stattgefunden hat. Eine Versagung des Verlustabzugs erst in dem Bescheid zum 31.12. des nachfolgenden Veranlagungszeitraums ist nicht möglich. (3) Die Klage gegen einen Folgebescheid ist nicht allein deswegen unzulässig, weil sie ausschließlich mit Einwendungen begründet wird, die den Grundlagenbescheid bet...

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