Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 2 vom Seite 82

Abzinsung von Verbindlichkeiten

Anmerkungen zum

Dr. Kai Tiede

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu passivieren. Sie sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG nur abzuzinsen, wenn es sich um unverzinsliche Verbindlichkeiten handelt, die (Rest-)Laufzeit mindestens zwölf Monate beträgt und wenn es sich nicht um Anzahlungen oder Vorausleistungen handelt. Zu klären war, ob Verbindlichkeiten auch dann mit ihrem abgezinsten Barwert anzusetzen sind, wenn für eine zunächst unverzinsliche Verbindlichkeit im laufenden Wirtschaftsjahr eine Verzinsung vereinbart wird, die erst ab Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres beginnt. Der BFH fand eine konsequente Lösung. Es bleiben aber viele offene Fragen.

NWB CAAAH-00817

Kernaussagen
  • Verbindlichkeiten sind nicht abzuzinsen, auch wenn die vereinbarte Abzinsung erst nach dem Bilanzstichtag beginnt.

  • Der BFH lässt ausdrücklich offen, ob eine sehr kurzzeitige oder zeitlich stark eingeschränkte Verzinsung genügt, um die Abzinsung zu vermeiden.

  • Verbindlichkeiten, die nur bei Eintritt einer Bedingung zu verzinsen sind, müssen u. U. nicht abgezinst werden.

I. Streitiger Sachverhalt

[i]Stalbold, Gefahren aus der Abzinsung von Gesellschafterdarlehen, NWB 33/2018 S. 2429 NWB OAAAG-90471 Nacke, Unverzinsliche Darlehen eines Angehörigen sind abzuzinsen, KSR 12/2017 S. 3 NWB TAAAG-63398 Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft in der Rech...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Abzinsung von Verbindlichkeiten

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen