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NWB Nr. 47 vom Seite 3877

NWB AKTUELLES 47/2001

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

Die Städte und Gemeinden haben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2002 verschickt. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen zu lassen. Die Vorteile des ”Lohnsteuerermäßigungsverfahrens” liegen auf der Hand. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Der Arbeitnehmer kann so früher über sein Geld verfügen und muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um seine Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen.

Vom Finanzamt können auf der Lohnsteuerkarte grundsätzlich eingetragen werden:

  • Werbungskosten,

  • Sonderausgaben und

  • außergewöhnliche Belastungen.

Ein Freibetrag kann aber nur auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn alle Aufwendungen insgesamt 600 € übersteigen. Werbungskosten können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag von 1 044 € übersteigen. Das heißt: Werbungskosten allein führen nur dann zu einem Freibetrag, wenn sie mehr als 1 644 € betragen.

Häufig lohnt es sich, für die Fahrten zur Arbeitsstelle (Werbungskosten) einen Freibetrag eintragen zu...

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