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Die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerbefreiung beim Erwerb eines Familienheims
Aktuelle Rechtsprechung zum Familienheim
In der [i]Viskorf/Schuck/ Wälzholz, ErbStG-/ SchenkStG- und BewG-Kommentar, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2017, ISBN: 978-3-482-51685-6erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsberatung ist die Steuerbefreiung für den Erwerb des sog. Familienheims von erheblicher Praxisrelevanz. Denn auch wenn die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge bei Übertragungen zwischen Ehegatten und Kindern relativ hoch sind, reichen sie oftmals nicht aus, wenn hochpreisige Immobilien im Vermögensbestand sind. Diese Sachlage wird durch die gestiegenen Immobilienpreise, besonders in den Großstädten und Ballungsgebieten, noch verschärft. Durch geschickte Einbeziehung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG in die Nachfolgeplanung kann die Schenkungsteuer oftmals vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Der folgende Beitrag zeigt überblicksartig die Voraussetzungen der Befreiungsvorschriften und gibt Gestaltungshinweise. Dabei wird auch auf mehrere aktuelle Urteile eingegangen, die rund um das Thema Familienheim ergangen sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesetzliche Ausgangslage
1. Regelung vor der Erbschaftsteuerreform 2009
[i]Vor ErbStRG 2009 nur lebzeitige Schenkung steuerfreiIm Zuge der Reform des Erbschaftsteuergesetzes und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG wurden mit Wirkung zum die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung...