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NWB Nr. 4 vom Seite 157

Das Mietrechtsanpassungsgesetz als Antwort auf weiter steigende Mieten

Professor Dr. Ulf Börstinghaus

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 185Steigende Mieten insbesondere in den angesagten deutschen Metropolen sind wahrscheinlich zurzeit DAS soziale Thema. Letztendlich hilft nur ein ganz massiver Wohnungsneubau. Da dieser aber immer noch auf sich warten lässt, hat die Bundesregierung beschlossen, die Befugnisse von Vermietern im Bereich der Miethöhe zu beschränken.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Sog. Mietpreisbremse und Informationsdefizite des Mieters

[i]Reaktion des Gesetzgebers Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber den Bundesländern die Befugnis eingeräumt, in angespannten Wohnungsmärkten die Wiedervermietungsmiete zu beschränken (sog. Mietpreisbremse). Das ist inzwischen in über 300 Kommunen geschehen. Nach allgemeiner Meinung funktioniert die Bremse aber nur sehr eingeschränkt.

[i]Informationspflichten des VermietersDer Mieter kennt die Tatsachen, die den Vermieter ausnahmsweise berechtigen, mehr als 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete als Neuvertragsmiete zu verlangen, nicht. Das will der Gesetzgeber durch zusätzliche Informationspflichten für den Vermieter ändern.

Pflicht zur unaufgeforderten Erteilung bestimmter Auskünfte

[i]Pflicht betrifft ab dem 1.1.2019 vereinbarte MietverhältnisseDer Vermieter muss bei Mietverträgen, die ab dem abgeschlossen werden, den Mieter vor Vertragsschlu...

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