Fallsammlung Internationales Steuerrecht
13. Aufl. 2019
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Kapitel 6: Außensteuergesetz
Fall 122
Berichtigung von Einkünften – Geschäftsbeziehungen – Verrechnungspreise (§ 1 AStG)
Sachverhalt
Die Motor-AG hat Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Sie hat mehrere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Im Januar 01 hatte sie in den Niederlanden die R-BV gegründet, eine niederländische Kapitalgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die Motor-AG war. Die R-BV sollte im Wesentlichen als Konzern-Finanzierungsgesellschaft fungieren; ihr autorisiertes Kapital belief sich auf 200 000 €.
Die R-BV nahm im Februar 01 eine Anleihe in Höhe von 250 Mio. € auf und zeichnete entsprechende Schuldverschreibungen. Die Motor-AG übernahm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße Bedienung der sich aus den Schuldverschreibungen ergebenden Verbindlichkeiten. Im April 01 gewährte die R-BV der Motor-AG ein Darlehen in Höhe des Anleihebetrags. Die Darlehensbedingungen waren fremdüblich.
Für die Übernahme der Garantie berechnete die Motor-AG der R-BV kein Entgelt. Das FA nimmt nach einer Betriebsprüfung dagegen an, dass für diese Leistung zwischen fremden Dritten ein Entgelt vereinbart worden wäre. Es erließ deshalb für 01 Steuerbescheide, in denen es von den ...