Kay-Michael Wilke, Petra Karl, Jörg Tietz, Jörg-Andreas Weber

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

13. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69705-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65913-3

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Fallsammlung Internationales Steuerrecht (13. Auflage)

Kapitel 4: Erbschaftsteuergesetz

Fall 46

Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer (§ 21 ErbStG)
Sachverhalt

Rosa Rot (RR), wohnhaft in Berlin, wird kraft Testaments Alleinerbin ihrer am verstorbenen Tante Beate Blau, die bis zu ihrem Tode in Hamburg ansässig war. Zum Nachlass gehört u. a. ein Bargeldguthaben bei der X-Bank im Nicht-DBA-Ausland in Höhe von umgerechnet 500 000 € sowie ein Bargeldguthaben bei der Commerzbank Bank Filiale Hamburg von 150 000 €. In der beim zuständigen deutschen Finanzamt eingereichten Erbschaftsteuererklärung beantragt RR die Anrechnung der im Nicht-DBA-Ausland erhobenen Erbschaftsteuer in Höhe von 32 500 €; der Besteuerung waren sowohl die im Ausland als auch die im Inland befindlichen Vermögensteile unterworfen worden. Im Rahmen der Erbschaftsteuer-Veranlagung lehnt das FA eine Anrechnung der ausländischen Erbanfallsteuer ab.

Frage

Hat das FA die Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer zu Recht abgelehnt?

Lösung

RR ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 ErbStG unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. Der Erbschaftsteuerpflicht unterliegt der gesamte Vermögensanfall. Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entspreche...

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