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NWB Nr. 30 vom Seite 2493

NWB AKTUELLES 30/2001

Bundesrat stimmt dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung zu

Der Bundesrat hat am dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung zugestimmt. Das Gesetz dient der Umsetzung des , 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 (BStBl 1999 II S. 182), mit dem der Gesetzgeber u. a. verpflichtet wurde, bis spätestens zum die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie bis spätestens zum die steuerliche Berücksichtigung des ebenfalls zum Kinderexistenzminimum gehörenden Erziehungsbedarfs neu zu regeln.

Nachdem ein Teil dieser Vorgaben bereits durch das Gesetz zur Familienförderung Ende 1999 umgesetzt wurde (vgl. Myßen/Hans, NWB F. 3 S. 5337), werden mit diesem Gesetz das Kindergeld für erste und zweite Kinder um je circa 30 DM erhöht, der Kinderfreibetrag zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums auf 1 824 Euro je Elternteil erhöht und ein Freibetrag in Höhe von 1 080 Euro je Elternteil eingeführt, der den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für alle zu berücksichtigenden Kinder auch über das 16. Lebensjahr hinaus zusammenfasst. Für Kinder unter 14 Jahren und Behinderte wird ein zusätzlicher Abzug für nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbe...

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