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Online-Nachricht - Montag, 14.01.2019

Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Grundstückkaufvertrags

Ein grunderwerbsteuerbarer Grundstückskaufvertrag zwischen einer Gesellschaft als Verkäuferin und dem Erwerber wird nicht rückgängig gemacht, wenn in dem Aufhebungsvertrag zugleich die Anteile an der Gesellschaft auf den bisherigen Erwerber oder auf von ihm bestimmte Dritte übertragen werden.

Hintergrund: Ein Kaufvertrag über ein Grundstück unterliegt der Grunderwerbsteuer. Wird der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren aufgrund eines vereinbarten Rücktrittsrechts, aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund eines Wiederkaufrechts rückgängig gemacht, wird auch die Grunderwerbsteuer nicht festgesetzt oder - falls sie schon festgesetzt worden ist - wieder aufgehoben.

Sachverhalt: Die Klägerin gehörte zum X-Konzern und kaufte von der A-GmbH im August 2013 ein Gebäude auf f...