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NWB Nr. 15 vom Seite 1189

NWB AKTUELLES 15/2001

EU-Zinsrichtlinie: Anwendung der grandfathering-clause auf Aufstockungen

Zur Anwendung der EU-Zinsrichtlinie auf Anleihen, die vor dem aufgestockt werden, erklärt das Bundesministerium der Finanzen (Pressemitteilung v. ):

Aufgrund der Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom sind die wesentlichen Elemente des Richtlinienvorschlags zur Sicherstellung der Besteuerung von Zinseinkünften natürlicher Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU (Zinsrichtlinie) auf den Weg gebracht worden. Zweck der Richtlinie ist die Gewährleistung eines Minimums an effektiver Besteuerung von Zinserträgen entweder durch die Erteilung von Auskünften (Informationsaustausch) oder die Erhebung einer Quellensteuer.

Zu den wesentlichen Elementen dieser Zinsrichtlinie gehört u. a. eine Besitzstandsklausel (grandfathering-clause). Diese nimmt vor dem ausgegebene Anleihen von der Anwendung der Richtlinie - also Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten oder Quellensteuerabzug - aus. Für Aufstockungen dieser Anleihen haben sich die Mitgliedstaaten auf Folgendes verständigt:

  • Auf nach dem begebene Anleihen findet die grandfathering-clause keine Anwendung (Ausnahme: Prospektierung schon vor ...

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