Online-Nachricht - Freitag, 04.01.2019

IDW S 1 | Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Januar 2019)

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage Januar 2019 liegt der Basiszinssatz bei 1,00 %:

Bewertungsperiode: Januar 2019

Referenzzeitraum: -

Basiszinssatz exakt: 1,090566 %.

Basiszinssatz gerundet: 1,00 % (für Dezember 2018 lag er bei 1,25 %)

Hinweis:

Die Empfehlung des FAUB vom zur Rundung des Basiszinssatzes auf 1/10-Prozentpunkte gilt für Zinssätze unter 1,00 % und greift in diesem Monat nicht. Da obiger Basiszins für Januar 2019 nicht-gerundet über 1,00 % liegt, wurde erneut auf 1/4-Prozentpunkte gerundet (wie im Vormonat Dezember).

Die angenommene Steigerungsrate der finanziellen Überschüsse beträgt wie im Vormonat 1,00 %.

„Da die Deutsche Bundesbank die Svensson-Parameter börsentäglich veröffentlicht, kann bei Unternehmensbewertungen somit auch auf Daten zurückgegriffen werden, die den Monat des Bewertungsstichtages mit einschließen. Dementsprechend können z. B. für Bewertungsstichtage zum Ablauf des Monats Mai 2013 (31.) auch Durchschnittssätze der Monate März bis Mai 2013 herangezogen werden.“ (IDW FN 8/2013 S. 363 ff.).

Quelle: Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann, BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld (bpg.de).

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-04235