Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Betriebsrentenrecht: Anwendbarkeit des BetrAVG auf Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
1. Einführung
2746Mit Wirkung zum trat das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch Betriebsrentengesetz (BetrAVG) genannt, in Kraft. Das BetrAVG kann somit im Jahre 2019 auf ein 45-jähriges Bestehen zurückblicken. In den neuen Bundesländern trat das BetrAVG dagegen erst zum in Kraft, weshalb Versorgungszusagen, die in den neuen Bundesländern vor dem erteilt wurden nicht dem Geltungsbereich des BetrAVG unterliegen.
2747Das BetrAVG stellt die erste gesetzliche Regelung zur bAV in arbeitsrechtlicher Sicht dar. Auslöser des Gesetzgebungsverfahrens zum BetrAVG war die grundlegende Entscheidung des BAG zur Unverfallbarkeit.
2748Als Begründung für die Einführung des BetrAVG wird im Gesetzesentwurf folgendes ausgeführt:
„Eine derartige gesetzliche Regelung wird für erforderlich gehalten, weil die bisherige freie Vertragsgestaltung – die überwiegend als rechtlicher Entstehungsgrund der betrieblichen Altersversorgung in Betracht kommt – nicht in allen Fällen eine Berücksichtigung der sozialen Belange der Arbeitnehmer gewährleisten konnte. […] Der Arbeitnehmer kann i. d. R. auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen. Seine Stellung gestattet es ...