Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2019
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Anhang
I. Berufsrecht: BAV und Rechtsberatung
1. BAV: Berufsrechtliches Minenfeld
2661Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden von ihren Mandanten verstärkt mit Fragestellungen zur Neueinrichtung oder Neugestaltung einer bereits bestehenden bAV konfrontiert. Typischerweise läuft die Anfrage des Mandanten nach folgendem Muster:
Der Mandant legt seinem Steuerberater ein Produktangebot oder eine Ausarbeitung zur Einrichtung oder Neugestaltung einer bAV vor, die von einem Finanzdienstleister oder einem „Beratungsunternehmen” für die bAV erstellt wurde. Insbesondere im Bereich der Geschäftsführer-Versorgung ist festzustellen, dass diese Angebote auch gleich die „unterschriftsreifen” Vertragswerke enthalten.
Der Mandant bittet seinen Steuerberater, anhand der vorgelegten Unterlagen die Vorteilhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme zu beurteilen. Hierzu soll er sowohl die Konstruktion als auch die Kalkulation des angebotenen Produktes, die steuerliche Behandlung der bAV und die vorgelegten Verträge prüfen als auch die rechtliche Beratung übernehmen oder ggf. neue Verträge zur beabsichtigten Versorgungszusage erstellen.
2662Dass die Mandanten mit einer derartigen Erwartungshaltung die Anforderungen ...