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BFH 30.05.2018 I R 62/16, StuB 1/2019 S. 53

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – „Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern

(1) Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler“ i. S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010. (2) Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. (3) Für die Berechnung der „Nichtrückkehrtage“ gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 spielt es auch für die Veranlagungszeiträume vor 2015 keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in dem betreffenden Kalenderjahr für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig gewesen ist (entgegen BStBl 1994 I S. 683 NWB IAAAA-77126, und vom NWB ZAAAE-83717, BStBl 2015 I S. 22). (4) Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und den Schweizer Steuerbehörden (hier: Konsultationsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur einheitlichen Anwendung und Ausl...BGBl 1993 II S. 1888BStBl 1993 I S. 928BGBl 2010 I S. 2187BStBl 2010 I S. 146

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