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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Bürobedarf

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Als Bürobedarf werden diejenigen Wirtschaftsgüter angesehen, die als Arbeitsmittel unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienen. Ob eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben in voller Höhe in Betracht kommt, hängt nicht nur von der Höhe der Anschaffungskosten, sondern auch von der Art des Wirtschaftsgutes ab.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0480
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4855
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
4860
Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
4865
Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4930
Bürobedarf

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0670
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6260
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgü...

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